Beratungsleistungen gehören zum Bankgeschäft. Die Institute dürfen
dafür nicht zusätzlich kassieren, auch wenn der Kunde sich schließlich
doch nicht für das Angebot entscheidet. Das hat das Oberlandesgericht
Dresden in einem Urteil (AZ: 7 U 2238/00) festgehalten. Es gehört zum
normalen Alltag, dass Kunden mehrere Angebote einholen, um die besten
Konditionen zu ermitteln, erklärten die Richter.
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