Beratung bei der Bank muß grundsätzlich kostenfrei sein

Beratungsleistungen gehören zum Bankgeschäft. Die Institute dürfen dafür nicht zusätzlich kassieren, auch wenn der Kunde sich schließlich doch nicht für das Angebot entscheidet. Das hat das Oberlandesgericht Dresden in einem Urteil (AZ: 7 U 2238/00) festgehalten. Es gehört zum normalen Alltag, dass Kunden mehrere Angebote einholen, um die besten Konditionen zu ermitteln, erklärten die Richter.

 

Weitere wichtige Gerichtsurteile:
Kontopfändung
Freistellungsauftrag
Depotwechsel
Depotführung
Barabhebung
Rücklastschriften
Benachrichtigungsgebühr
Überweisung
Bankberatung
Banklaufzeiten

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Wir führen keine Rechtsberatung durch. Für derartige Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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