Keine Sondergebühr für Barabhebung/Barauszahlung direkt am Schalter

Manche Banken und Sparkassen kassierten für Barabhebungen/Barauszahlungen am Schalter eine Extragebühr, weil die Personalkosten höher seien als am Geldautomaten. Zu Unrecht, befand das Landgericht Frankfurt (AZ: 2-2 O 17/03) unlängst in einem Urteil.
 

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