Gebühren für Rücklastschriften unzulässig

Unangenehm sind so genannte Lastschriftrückgaben. Ist bei der Abbuchung einer Lastschrift das Konto nicht ausreichend gedeckt, weist die Bank sie zurück. Das ist zwar nervig, aber völlig in Ordnung. Richtig ärgerlich wird die Sache allerdings, wenn sich die Institute die "Leistung" der nicht ausgeführten Überweisungen mit bis zu 7,50 Euro vergüten lassen, obwohl der Bundesgerichtshof diese Praxis bereits in einem Urteil von 1997 untersagt hat.
 

Weitere wichtige Gerichtsurteile:
Kontopfändung
Freistellungsauftrag
Depotwechsel
Depotführung
Barabhebung
Rücklastschriften
Benachrichtigungsgebühr
Überweisung
Bankberatung
Banklaufzeiten

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Wir führen keine Rechtsberatung durch. Für derartige Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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