Unangenehm sind so genannte Lastschriftrückgaben. Ist bei der
Abbuchung einer Lastschrift das Konto nicht ausreichend gedeckt, weist
die Bank sie zurück. Das ist zwar nervig, aber völlig in Ordnung.
Richtig ärgerlich wird die Sache allerdings, wenn sich die Institute
die "Leistung" der nicht ausgeführten Überweisungen mit bis zu 7,50
Euro vergüten lassen, obwohl der Bundesgerichtshof diese Praxis
bereits in einem Urteil von 1997 untersagt hat.
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