Kreditgeber. Der
Kreditgeber ist einer der
Partner bei einem Kreditgeschäft. Er wird auch als Gläubiger
bezeichnet und überlässt dem Schuldner oder Kreditnehmer einen vorher
vereinbarten Geldbetrag unter der Auflage, dass der Schuldner die
Summe zuzüglich Zinsen in bestimmten Intervallen zurückzahlt.
Kreditgeber wie Banken, Sparkassen oder Finanzdienstleister tragen bei
jedem Kredit ein gewisses Risiko. Um dieses zu minimieren, führt der
Kreditgeber vor Kreditvergabe an den Kunden eine Bonitätsprüfung
durch. Auch die Schufa-Auskunft liefert dem Kreditgeber wichtige
Aufschlüsse hinsichtlich der Kreditwürdigkeit. Kreditgeber und
Kreditnehmer regeln vor Geschäftabschluss alle Rückzahlungsmodalitäten
in einem schriftlichen Kreditvertrag.
Hier sind alle Rechte und
Pflichten von Schuldner und Kreditgeber exakt festgelegt. Bei Beamten zeigen sich viele Kreditgeber aufgrund der stabilen Verdienstsituation
meist großzügig und bieten aufgrund des niedrigeren Kreditrisikos
vergünstigte Konditionen an. Anders verhält es sich bei ungünstigen Schufa-Einträgen. Hier kann es vorkommen, dass manche Kreditgeber die
Kreditvergabe verweigern. In anderen Fällen bietet der Gläubiger sein
Geld aufgrund des höheren Risikos zu einem höheren Zinssatz an. Die
genauen Konditionen eines Kreditvertrages zwischen Kreditgeber und
Kreditnehmer sind nicht selten auch Verhandlungssache.
Allerdings ist
der Kreditgeber bei Verhandlungen oft in der günstigeren Position,
insbesondere dann, wenn der Kunde auf den Kredit zwingend angewiesen
ist. Bei der Wahl des richtigen Kreditgebers sollten neben den
nominalen Kreditzinsen übrigens auch etwaige Bearbeitungsgebühren
berücksichtigt werden, da diese einen Kredit verteuern können. Der
Blick auf den jeweiligen Effektivzins zeigt, welcher Kreditgeber die
besten
Kreditkonditionen bietet.
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